UNESCO-Welterbe-Konvention

Am 16. November 1972 hat die UNESCO das «Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt» verabschiedet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Bis heute haben 191 Staaten die Konvention ratifiziert.

Leitidee der Welterbekonvention ist die «Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen» (aus der Präambel der Welterbekonvention). Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, die innerhalb ihrer Grenzen gelegenen Welterbestätten zu schützen, zu fördern und für zukünftige Generationen zu erhalten.

Ein zwischenstaatliches Komitee entscheidet jährlich, welche Stätten neu in die «Liste des Welterbes» aufgenommen werden. Zu den in der Welterbe-Konvention festgelegten Kriterien zählen die «Einzigartigkeit» und die «Authentizität» (historische Echtheit) eines Kulturdenkmals oder die «Integrität» einer Naturerbestätte. Neben dem aktuellen «Erhaltungszustand» muss auch ein überzeugender Erhaltungs- und Managementplan vorgelegt werden.

Über 1030 Kultur- und Naturerbestätten in 163 Staaten aller Weltregionen stehen auf der UNESCO-Welterbeliste. Die Generalversammlung der Welterbekonvention hat im November 2015 die Resolution «Welterbe und Nachhaltige Entwicklung» verabschiedet. Darin werden die Staaten aufgefordert, der nachhaltigen Entwicklung der Welterbegebiete und dem Einbezug der lokalen Bevölkerung mehr Bedeutung beizumessen.